Konvertieren Bosnisch-Herzegowinischer Konvertierbarer Mark in Mauritanische Ouguiya
Bitte geben Sie unten Werte zum Konvertieren ein Bosnisch-Herzegowinischer Konvertierbarer Mark [BAM] in Mauritanische Ouguiya [MRU], oder Konvertieren Mauritanische Ouguiya in Bosnisch-Herzegowinischer Konvertierbarer Mark.
So konvertieren Sie Bosnisch-Herzegowinischer Konvertierbarer Mark in Mauritanische Ouguiya
1 BAM = 0.0417178620315155 MRU
Beispiel: konvertieren 15 BAM in MRU:
15 BAM = 15 × 0.0417178620315155 MRU = 0.625767930472732 MRU
Bosnisch-Herzegowinischer Konvertierbarer Mark in Mauritanische Ouguiya Umwandlungstabelle
Bosnisch-Herzegowinischer Konvertierbarer Mark | Mauritanische Ouguiya |
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Bosnisch-Herzegowinischer Konvertierbarer Mark
Der bosnisch-herzegowinische Konvertierbare Mark (BAM) ist die offizielle Währung Bosnien und Herzegowinas, die für alltägliche Transaktionen und finanzielle Austausche im Land verwendet wird.
Geschichte/Entstehung
Eingeführt im Jahr 1998, ersetzte der BAM den bosnisch-herzegowinischen Dinar nach der Währungsreform und Stabilisierung des Landes nach dem Bosnienkrieg. Er ist an den Euro zu einem festen Kurs gekoppelt, um Stabilität zu gewährleisten.
Aktuelle Verwendung
Der BAM wird in ganz Bosnien und Herzegowina für alle Zahlungsformen verwendet, einschließlich Bargeld, Bankgeschäfte und elektronische Transaktionen. Es bleibt die offizielle Währung des Landes und wird von der Zentralbank Bosnien und Herzegowinas verwaltet.
Mauritanische Ouguiya
Die Mauritanische Ouguiya (MRU) ist die offizielle Währung Mauritaniens, die für alle Geldtransaktionen im Land verwendet wird.
Geschichte/Entstehung
Die Ouguiya wurde 1973 eingeführt, um den CFA-Franc zu ersetzen, und hat seit ihrer Einführung verschiedene Umrechnungen und Aktualisierungen durchlaufen, um das Währungssystem zu modernisieren.
Aktuelle Verwendung
Heute wird die MRU aktiv in Mauritanien für alltägliche Transaktionen, Bankgeschäfte und Handel verwendet, wobei Münzen und Banknoten von der Zentralbank der Westafrikanischen Staaten (BCEAO) ausgegeben werden.